Die einen freuen sich, wenn Kater Balou von nebenan zu Besuch kommt, für andere ist es ein großes Ärgernis. Noch schwieriger wird es, wenn Nachbarshund Purzel nicht aufhört zu bellen. Welche Rechten und Pflichten gibt es, wenn die Nachbarn der Katzenbesuch oder das Hundegebell stört? weisenburger bau hat sich umgehört.
Neugierige Katzen
Kater Balou erkundet allzugern „seine“ Reihenhaussiedlung, in der sich ein Garten an den anderen reiht. Terrassen und offene Türen versteht er als Einladung zu einem Rundgang. Darf er das? Laut Rechtsprechung muss ein Grundstückseigentümer dulden, wenn Katzen den Garten betreten. Nicht tolerieren muss er allerdings, wenn die Katze von nebenan den Garten als Toilette benutzt, Beete durchwühlt oder Fische im Teich fängt. In diesem Fall darf der Nachbar das Tier vertreiben. Besonders wirksam und dennoch tierschutzgerecht ist es, Katzen einfach mit etwas Wasser zu verjagen. Auch wenn es dem Nachbarn nicht passt: Der Tierhalter muss keine Maßnahmen treffen, um den Katzenbesuch zu verhindern.
Bellende Hunde
Haustiere sind so zu halten, dass die Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Was kann man also tun, wenn Purzel sein Dauergebell nicht einstellt? Ein gewisses Maß an Hundegebell ist zu dulden. Hunde dürfen aber täglich nicht länger als 30 Minuten und nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen bellen. Nachts und in der Mittagszeit müssen Lärmbelästigungen nicht hingenommen werden. Dies gilt übrigens auch für Papageien, Frösche oder Hähne.
Viele Haus- und Tierbesitzer haben die Erfahrung gemacht, dass Toleranz von beiden Seiten einen nachbarschaftlichen Rechtsstreit verhindern kann.